Cyberangriffe treffen längst
nicht mehr nur einzelne Unternehmen, sie gefährden kritische Infrastrukturen,
ganze Lieferketten, Krankenhäuser und auch die öffentliche Verwaltung. Vor
diesem Hintergrund hat die EU-Kommission heute die Überarbeitung des mehr als
sechs Jahre alten EU Cybersecurity Act vorgestellt. „Cybersicherheit muss
schneller, klarer und weniger bürokratisch werden. Die Kommission macht mit der
Revision des Cyber Security Act viele Regeln einfacher und die zuständige
EU-Agentur für Cybersicherheit ENISA wird gestärkt“, sagt die Geschäftsleiterin
des Bitkom, Susanne Dehmel.
Positiv bewertet Bitkom insbesondere, dass Cybersicherheitszertifikate künftig
stärker als anerkannter Nachweis dienen sollen, um Anforderungen aus anderen
EU-Rechtsakten zu erfüllen. Damit kann ein Zertifikat beispielsweise eine
sogenannte Konformitätsvermutung begründen, etwa mit Blick auf Vorgaben aus
NIS-2 oder dem Cyber Resilience Act. Das schafft Rechtssicherheit und kann
Doppelprüfungen reduzieren. Ebenso richtig ist aus Sicht des Bitkom, dass ENISA
künftig Plattformen und Werkzeuge für Meldungen sowie Lagebilder zur
Cybersicherheitslage in der EU betreibt und weiter ausbaut. Dass die Kommission
dafür auch finanziell nachlegt, ist nach Ansicht des Bitkom folgerichtig und
notwendig: Für den nächsten EU-Haushaltszeitraum 2028 bis 2034 erhält ENISA
durchschnittlich 49 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich.
Leider wird der Anspruch, mit vereinfachten Vorgaben und Meldepflichten ein
unternehmensfreundlicheres Umfeld zu schaffen, noch nicht vollständig
eingelöst. „Das Prinzip ‚ein Vorfall, eine Meldung‘ kann nur dann Realität
werden, wenn die vielen Meldepflichten aus unterschiedlichen Regelwerken – etwa
NIS-2, Cyber Resilience Act, Datenschutz-Grundverordnung – konsequent
aufeinander abgestimmt werden. Sonst bleibt es in der Praxis bei parallelen
Meldewegen und unnötigem Aufwand“, so Dehmel.
Bei der geplanten verpflichtenden Auslaufphase von Komponenten später zu
benennender ausländischer Hersteller in kritischen Sektoren mahnt Bitkom, die
bereits bestehenden nationalen Pläne zu berücksichtigen. So haben in
Deutschland die Telekommunikationsanbieter mit dem Bund bereits vertragliche
Regelungen zum Ausbau entsprechender Komponenten aus Ihren Netzen getroffen,
diese Vereinbarungen und Fristen müssen Bestand haben, auch um
Digitalisierungsziele nicht zu gefährde.
Quelle: Bitkom 20.01.2026



